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   BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84   

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https://dejure.org/1986,4476
BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84 (https://dejure.org/1986,4476)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1986 - 6 AZR 313/84 (https://dejure.org/1986,4476)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 6 AZR 313/84 (https://dejure.org/1986,4476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung an Bord eines Schiffes verbrachten Freizeit - Einordnung von Maschinenschlossern, die zum ständigen Werkstattpersonal eines Werkstattschiffs gehören - Vorliegen einer Ausbildung zur Hilfe bei Notfällen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Sofern es sich um eine von den Tarifvertragsparteien gewollte Lücke handelt, wäre es mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie unvereinbar, die tarifliche Regelung durch eine gerichtliche Lückenfüllung zu ergänzen (vgl. BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Unbewußte Regelungslücken sind zwar grundsätzlich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, sowie unter objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge dessen zu schließen, was die Tarifvertragsparteien im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich vereinbart hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 418, jeweils m. w. N.).

    Eine Ausfüllung der Tariflücke ist durch die Gerichte dann nicht möglich (BAGE 36, 218, 226, aaO).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAGE 36, 218, 225 f., aaO; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 196/74

    Arbeitszeit: Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft, "Vom Arbeitgeber bestimmter

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Damit greifen die Tarifvertragsparteien auf die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung zurück, die den Begriff "Arbeitsbereitschaft" mehrfach verwendet (z. B. in § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 3 AZO), ihn jedoch selbst nicht definiert (BAG Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 196/74 - AP Nr. 3 zu § 18 MTB II).

    Rechtsprechung und Lehre verstehen unter Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne in Anlehnung an die Rechtsprechung des RAG "Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" (vgl. BAGE 18, 256, 267 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 29. Januar 1975, aaO; Scheuring/Steingen, aaO, § 18 Erl. 1).

    Arbeitnehmer, die während der in Betracht kommenden Zeiträume frei von jeglicher Tätigkeit und Verantwortung sind und sogar schlafen dürfen, stehen nicht in Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1975, aaO, m. w. N.).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in lohnrechtlicher Sicht der Arbeitsbereitschaft im Sinne des Gesetzes andere Zeiträume gleichgestellt und zugleich selbst bestimmt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen (BAG Urteil vom 29. Januar 1975, aaO).

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 318/71

    Bordwäscher - Dreiwachenschiff - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Maschinenschlosser, die zum ständig eingeschifften Werkstattpersonal eines Werkstattschiffes gehören, haben keinen Anspruch auf Vergütung ihrer an Bord des Schiffes auf See während Manöverfahrten verbrachten Freizeit nach §§ 15, 18 MTB 2 und Nr. 7, 8, 9 SR 2b zum MTB 2 (Bestätigung des Urteils des BAG vom 28. Juni 1972, 4 AZR 318/71 = AP Nr. 1 zu § 15 MTB II).

    Nur wenn ausdrücklich tarifvertraglich festgelegt ist, die Arbeitszeit müsse "mindestens" bestimmte Zeiten in der Woche umfassen, kann auch ein tariflich unabdingbarer Anspruch des Arbeiters angenommen werden, daß er für diese Zeit unter den Voraussetzungen der §§ 611, 612, 615 BGB Lohn beanspruchen kann (BAG Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 318/71 - AP Nr. 1 zu § 15 MTB II).

    Die Nr. 7 Abs. 1 b SR 2 b MTB II ersetzt deshalb die Grundregelung des § 15 Abs. 1 MTB II nur insoweit, als es wegen der besonderen Verhältnisse für Seediensttage auf Ein-, Zwei- oder Dreiwachenschiffen erforderlich ist, also nur für solche Arbeiter, die nach ihrem Arbeitsvertrag seemännische, nautische oder technische Arbeiten zu leisten haben, die sich bei Seediensttagen auf die Ein-, Zwei- oder Dreiwachentätigkeit selbst beziehen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 1972, aaO).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Nach den insoweit anzuwendenden allgemeinen Grundsätzen für die Tarifauslegung (vgl. hierzu BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.) ist es vorliegend zwar nicht von Bedeutung, daß der Kläger in den betreffenden Zeiträumen keine Arbeit zu leisten brauchte.
  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Hat ein Arbeitnehmer Bereitschaftsdienst zu leisten, so ist mangels einer einzel- oder tarifvertraglichen Regelung die Vergütung nach § 612 BGB zu bestimmen (herrschende Meinung, vgl. u. a. BAGE 8, 25, 29 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; Röhsler, Die Arbeitszeit, 1973, S. 33).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64

    Dienstbereitschaft - Arbeitsbereitschaft - Wache Achtsamkei - Zustand der

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Rechtsprechung und Lehre verstehen unter Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne in Anlehnung an die Rechtsprechung des RAG "Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" (vgl. BAGE 18, 256, 267 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 29. Januar 1975, aaO; Scheuring/Steingen, aaO, § 18 Erl. 1).
  • BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76

    Unfallrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tariflücke - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAGE 36, 218, 225 f., aaO; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 141/08

    Arbeitsvergütung - Anordnung der Anwesenheit an Bord eines Schiffes

    Dies hat der Senat zu den einschlägigen Vorgängerregelungen für Arbeiter und Angestellte bereits entschieden (vgl. 4. Dezember 1986 - 6 AZR 313/84 -, zu Nr. 8 Abs. 1 SR 2b MTB II; 14. Oktober 1993 - 6 AZR 221/92 - ZTR 1994, 430, zu Nr. 3 Abs. 6 SR 2g BAT).

    Vom Grundsatz ähnlich gelagert war jedoch der dem Senatsurteil aus dem Jahre 1986 zugrunde liegende Sachverhalt (4. Dezember 1986 - 6 AZR 313/84 -).

    Sie durften vielmehr berücksichtigen, dass es zu den besonderen Arbeitsbedingungen eines Besatzungsmitglieds eines Seeschiffs gehört, die Freizeit während des Aufenthalts des Schiffs auf See an Bord des Schiffes zu verbringen (Senat 4. Dezember 1986 - 6 AZR 313/84 - 14. Oktober 1993 - 6 AZR 221/92 - ZTR 1994, 430).

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